Im Arbeitsrecht kann es zu Konflikten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber oder zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber kommen. In beiden Bereichen, also sowohl im individuellen als auch im kollektiven Arbeitsrecht bin ich aufgrund meiner Tätigkeit als Dozentin für Arbeitsrecht auf dem aktuellen Stand des Rechts. Damit ist Rechtssicherheit bei der Gestaltung und Verhandlung von Arbeitsverträgen und betrieblichen Vereinbarungen gewährleistet.
Darüber hinaus bin ich behilflich bei Fragen, die im laufenden Arbeitsverhältnis entstehen können, wie z. B. Überstunden, Arbeitszeitregelungen, Teilzeit und Befristung, Elternzeit, Urlaubsansprüchen, Lohn- oder Schadensersatzforderungen. Bei Bedarf verfasse und/oder überprüfe ich Arbeitsverträge, Abmahnungen und Kündigungsschreiben.
Gerade, wenn es um eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses geht, sollte unbedingt ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden, der sich mit den damit zusammenhängenden Themen wie Fristen, Abfindung, Arbeitszeugnis oder der Kündi-gungsschutzklage auskennt.
Auch für Fragen im Zusammenhang mit der Betriebsratstätigkeit bin ich der richtige Ansprechpartner.