Familienrecht umfasst außer dem großen Thema Ehescheidung auch alle damit zusammenhängenden Themen wie das Sorge- und Umgangsrecht bei gemeinsamen Kindern, die Berechnung und Geltendmachung von Trennungsunterhalt, nachehelichem Unterhalt und Kindesunterhalt.
Eine Ehescheidung sollte generell anwaltlich begleitet sein, weil zwingend mit der Ehescheidung der Versorgungsausgleich, also der Ausgleich der Renten durchgeführt werden muss.
Ebenso ist die Frage von Relevanz, ob und wie während der Ehe erworbenes Vermögen aufzuteilen ist. Dabei ist eine Beratung im Vorfeld, wenn z.B. eine Trennung ansteht oder gerade vollzogen wurde, überaus wichtig. Andernfalls könnten sonst entscheidende Weichen falsch gestellt werden und sich dadurch erhebliche Nachteile ergeben.