Erbrecht

Es ist unerlässlich, vor Eintritt eines Erbfalls klare Regelungen zu schaffen. Dazu gehört das Verfassen von Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Mit diesen Dokumenten kann Vorsorge für den Fall getroffen werden, dass auf Grund von Krankheit oder Behinderung selbstbestimmtes Handeln nicht mehr möglich ist. Darüber hinaus ist es ratsam, ein Testament zu errichten. Dies ist notariell möglich, aber auch handschriftlich. Nur so können Sie sicher sein, dass Ihre Wünsche und Vorstellungen, die Sie bezüglich Ihres Erbes haben, umgesetzt werden.

Bei der Erstellung aller Dokumente berate und unterstütze ich Sie gern vollumfänglich. Gemeinsam wird so eine passende und rechtssichere Gestaltung gefunden. Über mich kann kostengünstig auch eine Registrierung der Vollmachten und Verfügungen beim Zentralregister der Bundesnotarkammer und eine Hinterlegung des Testaments beim Nachlassgericht erfolgen.

Nach Eintritt eines Erbfalls unterstütze ich Sie bei der Abwehr oder Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen. Im Zusammenhang mit der Frage, ob eine Erbschaft angenommen oder ausgeschlagen werden soll, sind wichtige Fristen und Formalien zu beachten.

Wenn Sie sicherstellen wollen, dass Ihr Erbe in Ihrem Sinne abgewickelt wird, Erbstreitigkeiten drohen, der Erbe minderjährig oder auf Grund einer Behinderung nicht geschäftsfähig ist, empfiehlt sich die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers. Dieser verwaltet oder wickelt den Nachlass ab und sorgt dafür, dass angeordnete Vermächtnisse oder Auflagen erfüllt werden. Gerne stehe ich für die Einsetzung als Testamentsvollstreckerin zur Verfügung und garantiere die Umsetzung Ihres Willens.  

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